Uhrwerk
Das Uhrwerk wird von einem Federhaus angetrieben und hat eine Gangdauer von 14 Tagen. Es wird durch eine Ankerhemmung in Kombination mit einem an einem Seidenfaden hängenden Pendel reguliert. Das Uhrwerk hat eine Viertelstundenzugrepetition mit zwei Hämmern auf einer Glocke. Es ist auf der Rückplatine signiert: J.Bte Baillon AParis, no 4153.
Zifferblatt
Das Zifferblatt aus weißer Emaille hat einen äußeren Ring mit einer Minutenanzeige in schwarzen arabischen Ziffern und einer Stundenanzeige in blauen römischen Ziffern. Zwischen den römischen Ziffern für die Anzeige der ganzen Stunden befinden sich vergoldete Paillons in der Form der französischen Lilie. Die durchbrochen gearbeiteten Stunden- und Minutenzeiger sind aus feuervergoldeter Bronze. Die Uhr ist in der Mitte signiert: Jn BAPTISTE BAILLON.
Gehäuse
Das stark taillierte Eichengehäuse ist mit Schildpatt beklebt, das seinerseits mit floralen Messingmotiven in Boulle-Technik eingelegt ist. Das Gehäuse ist mit Monturen aus feuervergoldeter Bronze im typischen Rocaille-Stil versehen. Die rocailleförmigen Beine der Uhr gehen oben in brüllende Drachen über, die den Blick des Betrachters auf die im Zentrum stehende Dekoration mit zwei Engeln lenken. Ein Engel liegt und schläft, der andere versucht, ihn mit einer Glocke zu wecken. Die Engel werden scheinbar von einer Eule mit geöffneten Flügeln getragen. Die Abdeckung der Glocke hat die Form eines kleinen Kindes mit einer geflügelten Sanduhr in der einen und einer Weltkugel in der anderen Hand. Getragen wird die Abdeckung von zwei Feuervögeln. Diese Verzierungen passen alle zu den ikonografischen Themen Zeit und Tag und Nacht.
Die Uhr wird von einer separaten Konsole getragen, die dem Dekorationsschema der Uhr folgt.
Baillon
Jean Baptiste III. Baillon (gestorben 1772) war einer der geschicktesten und innovativsten Uhrmacher seiner Zeit. Sein Erfolg beruhte weitgehend auf der Fähigkeit, eine große und florierende Privatfabrik in Saint-Germain-en-Laye zu gründen, die in der Uhrenindustrie des 18. Jahrhunderts einzigartig war. Baillons Vater, Jean-Baptiste II. (gestorben 1757), ein Pariser Maître, und sein Großvater, Jean-Baptiste I. aus Rouen, waren beide Uhrmacher, ebenso sein eigener Sohn, Jean-Baptiste IV. Baillon (1752 - ca. 1773). Baillon selbst wurde 1727 als „maître-horloger“ in die Zunft aufgenommen.
1738 erhielt er seine erste wichtige Ernennung: zum Valet de Chambre-Horloger Ordinaire de la Reine. Anschließend wurde er vor 1748 zum Premier Valet de Chambre de la Reine und 1770 dann zum Premier Valet de Chambre und Valet de Chambre-Horloger Ordinaire de la Dauphine von Marie-Antoinette ernannt. Er ließ sich seiner Stellung entsprechend 1738 am Place Dauphine und 1751 in der Rue Dauphine nieder.
Dank seines Erfolges erwarb Jean-Baptiste Baillon ein enormes Vermögen, das bei seinem Tod am 8. April 1772 auf 384.000 Livres geschätzt wurde. Heute sind Baillons Werke in einigen der renommiertesten Sammlungen der Welt zu bewundern, dazu gehören das Pariser Musée du Louvre, das Schloss von Versailles, das Neue Schloss Bayreuth und das Metropolitan Museum in New York.
Ein Teil der Bronzen wurde mit einem C couronné gestempelt.
Ein Edikt aus dem Jahr 1745 verpflichtete Bronzegießer, ihre Werke mit einem Kleinbuchstaben, einem c mit einer Krone darüber, zu stempeln, was anzeigte, dass sie Steuern zahlen mussten. Dies galt sowohl für Gegenstände als auch für Möbel, die mit diesem Zeichen versehen waren.
Das nur wenige Millimeter große Zeichen stellte die Forscher lange Zeit vor die Frage, ob es sich dabei um das Namenszeichen des Bronzierers Caffieri oder des Fondeurs Colson oder den Stempel des Möbelmachers Cressent handelt. Erst in der Veröffentlichung Le Poinçon de Paris von Henri Nocq aus dem Jahr 1924 wurde erläutert, dass es sich um ein Steuerzeichen für Bronzegegenstände und -teile handelt, das zwischen 1745 und 1749 verwendet wurde. Wie jede Art von Steuer war auch diese sehr unbeliebt und es gab zahlreiche Klagen von Handwerkern gegen den Staat, in denen der Erlass angefochten wurde.
Dennoch trat das Edikt im Februar 1745 in Kraft und galt für alle alten und neuen Arbeiten aus Bronze, reinem Kupfer, Gusseisen und gemischtem Kupfer, geschmiedet, geschliffen, geschlagen, gehobelt, graviert, vergoldet, versilbert oder gefärbt, ohne jede Ausnahme.
Jeder Handwerker musste sich zum Stempelamt in der „Cul-de-sac des Bourdonnais“ im Stadtteil Halles begeben, um seine Arbeiten stempeln zu lassen und die Abgabe zu entrichten. Ein wichtiges Detail: Die Ereignisse fallen in die Zeit des österreichischen Erbfolgekriegs, und es bestand dringender militärischer Bedarf. Im Februar 1749 wurde der Friede von Aachen unterzeichnet, dem die „Abschaffung der neuen kleinen Steuern“ folgte.
In der Zwischenzeit aber musste die Punze auf allen Kupferarbeiten vorhanden sein, die in diesen vier Jahren hergestellt oder verkauft wurden. Die Punze ist daher möglicherweise auch auf Stücken aus der Zeit vor 1745 zu finden, die während dieser vier Jahre eine neue Vergoldung erhielten oder auf den Markt kamen. Dies ist zum Beispiel bei bestimmten Möbeln von André-Charles Boulle aus der Zeit Ludwigs XIV. der Fall.
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